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Klasse B 78 - Automatik 

Kraftwagen bis max. 3,5 to und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg sowie Zugkombinationen bis 3,5 to, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Ausbildung und Prüfung erfolgt auf einem Kraftwagen mit Automatikgetriebe.

Vorbesitz:  nein
Mindestalter:  18 Jahre oder BF 17 mit 17 Jahren
Anmeldung:   6 Monate vor erreichen des Mindestalters
Einschluss von Klassen:  AM und L
Befristet auf 15 Jahre, bedeutet alle 15 Jahre Führerschein tauschen
Eintrag in den Führerschein: Schlüsselzahl 78 (nur Kfz mit Schaltautomatik)

Trike Nutzung.

Wer den Führerschein Klasse B vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf auch weiterhin alle dreirädrigen Kfz fahren. 

Die ab den 19.01.2013 erworbene Klasse B berechtigt ebenfalls das Führen von Trikes, jedoch nur in Deutschland. Bei einer Motorleistung von mehr als 15 kW, gilt aber das Mindestalter von 21 Jahren.           

Für Fahrten im Ausland benötigt man dann die Fahrerlaubnis Klasse A.