20210330 150948

Klasse B,B78, B197 und BE - Begleitetes Fahren mit 17

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

  • Bis zu Deinem 18. Geburtstag darfst Du nie ohne eine Begleitperson fahren. Diese Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere Begleiter einzutragen.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleitperson(en) müssen mindestens 5 Jahre eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3 besitzen.
  • Sie dürfen nur maximal einen Punkt im Fahreignungsregister vorweisen.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.

Theoretische Prüfung

  • frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres

Praktische Prüfung

  • frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres
Der Ausbildungsinhalt entspricht dem der normalen Fahrerlaubnis Klasse B. Die zweijährige Probezeit beginnt schon mit Aushändigung der Prüfbescheinigung. Die Führerscheinklassen AM und L sind mit eingeschlossen und dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden, da das Mindestalter für diese Klassen 16 Jahre beträgt.

 

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kannst Du mit der Prüfbescheinigung ohne Begleitperson im Inland fahren . Der Umtausch der Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein muss bis spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag beim Verkehrsamt erfolgen, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.