Motorrad-Führerschein

Klasse AM       NEU Jetzt mit 15 Jahren

Seit dem 19.01.2013 schließt die Klasse AM auch drei- und vierrädrige Fahrzeuge (Quads, Microcar) mit ein.

 

Zweirädrige (auch mit Beiwagen) oder dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:

  • Hubraum nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren
  • max. Nutzleistung nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen

Vorbesitz:  nein
Mindestalter:  15 Jahre (bis 16Jahre gilt die Fahrerlaubnis nur in Deutschland)
Anmeldung:  mit 14 ½ Jahren
Einschluss von Klassen:  keine
Befristet auf 15 Jahre, bedeutet alle 15 Jahre Führerschein tauschen