Klasse L

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 40 km/h - im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden). Außerdem: Flurförderzeuge (Stapler), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Vorbesitz:  nein
Mindestalter:  16 Jahre
Anmeldung:  mit 15 ½ Jahren
Einschluss von Klassen:  keine
Befristet auf 15 Jahre, bedeutet alle 15 Jahre Führerschein tauschen

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wurde am 19.01.2013 von 32 km/h auf 40 km/h angehoben!


Klasse T

Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bis max. 40 km/h für 16-17 jährige, bis max. 60 km/h ab 18 Jahren - auch mit Anhänger (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden).

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen bis max. 40 km/h für Land- und Forstwirtschaft.

Vorbesitz:  nein
Mindestalter:  16 Jahre bis 40 km/h, 18 Jahre bis 60 km/h
Anmeldung:  mit 15 ½ bzw. 17 ½ Jahren
Einschluss von Klassen:  AM und L
Befristet auf 15 Jahre, bedeutet alle 15 Jahre Führerschein tauschen