Klasse L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 40 km/h - im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden). Außerdem: Flurförderzeuge (Stapler), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Vorbesitz: nein
Mindestalter: 16 Jahre
Anmeldung: mit 15 ½ Jahren
Einschluss von Klassen: keine
Befristet auf 15 Jahre, bedeutet alle 15 Jahre Führerschein tauschen
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wurde am 19.01.2013 von 32 km/h auf 40 km/h angehoben!
Klasse T
Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bis max. 40 km/h für 16-17 jährige, bis max. 60 km/h ab 18 Jahren - auch mit Anhänger (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen bis max. 40 km/h für Land- und Forstwirtschaft.